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   BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05   

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BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05 (https://dejure.org/2007,32335)
BPatG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05 (https://dejure.org/2007,32335)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 32 W (pat) 24/05 (https://dejure.org/2007,32335)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, muss streng und vollständig sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya; BPatG BlPMZ 2007, 236 - CASHFLOW; EuGH GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Denn Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR Int. 2004, 631 - Dreidimensionale Tablettenform I).

    Denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya; BPatG BlPMZ 2007, 236 - CASHFLOW; EuGH GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674, Nrn. 43, 44 - Postkantoor).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Erzeugnisse (und ggf. Dienstleistungsangebote) eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).

    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn diesen ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort (bzw. eine Wortfolge) der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel der Herkunft nach verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 - Cityservice).

  • BPatG, 13.12.2006 - 32 W (pat) 12/05
    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Nachdem in einer Zwischenverfügung des Senats (nochmals) auf die Entscheidung des 26. Senats des Bundespatentgerichts vom 21. Oktober 1998 (26 W (pat) 163/96 - Take Power, BlPMZ 1999, 229) sowie auf den in einem Löschungsverfahren ergangenen "POWER ENERGY"-Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2006 (32 W (pat) 12/05) hingewiesen wurde, hat die Anmelderin ausgeführt, die Beurteilungspraxis unterliege Schwankungen und habe sich seit 1998 verändert; zudem unterscheide sich die vorliegend beanspruchte Marke deutlich von der Bezeichnung "POWER ENERGY".

    Der Senat folgt auch der Bewertung, dass dieser Begriff für sämtliche beanspruchten Erzeugnisse in den Klassen 5, 30 und 32 als werbemäßig beschreibend - insbesondere im Hinblick auf die Wirkungsweise - verstanden werden kann (vgl. ergänzend Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006, 32 W (pat) 12/05 - POWER ENERGY).

  • BPatG, 21.10.1998 - 26 W (pat) 163/96

    Markenschutz - Eintragungsfähigkeit einer Wortzusammenstellung - Mangelnde

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Nachdem in einer Zwischenverfügung des Senats (nochmals) auf die Entscheidung des 26. Senats des Bundespatentgerichts vom 21. Oktober 1998 (26 W (pat) 163/96 - Take Power, BlPMZ 1999, 229) sowie auf den in einem Löschungsverfahren ergangenen "POWER ENERGY"-Beschluss des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2006 (32 W (pat) 12/05) hingewiesen wurde, hat die Anmelderin ausgeführt, die Beurteilungspraxis unterliege Schwankungen und habe sich seit 1998 verändert; zudem unterscheide sich die vorliegend beanspruchte Marke deutlich von der Bezeichnung "POWER ENERGY".

    Verfahrensrechtliche Bedenken stehen der vorliegenden Markenanmeldung und der Weiterverfolgung des Eintragungsbegehrens in der Beschwerdeinstanz allerdings nicht entgegen, trotz der im Jahre 1998 erfolgten rechtskräftigen Zurückweisung einer gleichlautenden Wortmarke (BPatG BlPMZ 1999, 229).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn diesen ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort (bzw. eine Wortfolge) der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel der Herkunft nach verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Denn Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR Int. 2004, 631 - Dreidimensionale Tablettenform I).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Die Prüfung, ob das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft vorhanden ist, muss streng und vollständig sein (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Denn Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR Int. 2004, 631 - Dreidimensionale Tablettenform I).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 25.07.2007 - 32 W (pat) 24/05
    Denn Hauptfunktion einer Marke ist es, die Ursprungsidentität der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 - Philips; GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR Int. 2004, 631 - Dreidimensionale Tablettenform I).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BPatG, 18.02.2004 - 32 W (pat) 404/02
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